Präzisierend führt der kantonale Lärmexperte aus, dass die Anzahl der Zu- und Wegfahrten mit dem Auto für die Anwohnerinnen und Anwohner in lärmmässiger Hinsicht nicht ins Gewicht fielen. Die Addition der Lärmphasen aller Einzelereignisse führt mit 62.8 dB(A) zwar zu einer Überschreitung des Grenzwerts. Offenkundig ist aber, dass dafür ausschliesslich mit 62.4 dB(A) der Lärm bei der Entleerung der (Glas-)Container verantwortlich ist. Fällt die Entleerung der Container weg, so wird der Gesamtpegel durch den "Flascheneinwurf" (48.1 dBA) sowie das "Container heben und zurückstellen" (47.4 dBA) dominiert. Diese Einzelereignisse überschreiten den Grenzwert nicht.