Der Gemeinderat reichte im Nachgang zur Augenscheinsverhandlung eine Schallleistungsberechnung ein, welche belegt, dass die Anlage leiser ist als angenommen. Die Berechnung weist bei einem täglichen Flaschenwurf von 120 einen LWAE (Schallleistungspegel pro Ereignis auf eine Sekunde Dauer normiert) von 83 dB(A) aus. Bei einem Flascheneinwurf von 350 pro Betriebstag beträgt der Wert 88 dB(A). Zwar müsste auch der Umstand berücksichtigt werden, dass die Unterfluranlage mit 88 dB(A) leiser ist als gemäss Orientierungshilfe, die von 94 dB(A) spricht.