Die Gemeinde berechnet die Glasflascheneinwürfe gestützt auf ein hypothetisches Flaschengewicht von 600 g. Der kantonale Lärmexperte hält dazu fest, dass man bei der Berechnung gewisse Annahmen treffen müsse. Ein Durchschnittsgewicht von 600 g sei sicher nicht abwegig, wenn man bedenke, dass ein Konfitürenglas leichter, eine Magnumflasche aber schwerer als 600 g sei. 9.3.3