3 von 10 Sammelstellen in bewohnten Gebieten befinden müssen, ist allgemein anerkannt (Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt [EMPA], Untersuchungsbericht vom 19. Juni 2012, Lärmermittlung und Massnahmen bei Recyclingsammelstellen, S. 7). Der Einwand der Beschwerdeführenden erweist sich damit insgesamt als unbegründet. 9. Lärmbeurteilung 9.1 Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Sammelstelle führe zu erheblichen Lärmimmissionen, welche durch geeignete Massnahmen, namentlich die Realisierung von Lärmschutzwänden, zu reduzieren seien. … 9.2 9.2.1