Weil Littering grundsätzlich verboten ist, erweist sich der Einwand als unbegründet. Zudem führt die kantonale Fachexpertin aus, dass Littering insbesondere bei einer Unterfluranlage wegen der grossen Einsehbarkeit kein grosses Problem darstelle. Es gebe keine grossen Container, an welche man volle Plas- tik- und Papiersäcke hinstellen könne. Die Anwohner hätten freie Sicht auf die Container. So könnten soziale Kontrolle und Abschreckung wirken. Die Gemeinde ist sich ferner dieser Problematik bewusst und hält anlässlich der Augenscheinsverhandlung fest, dass dreimal wöchentlich wild deponierte Abfälle an den bereits existierenden Sammelstellen entsorgt würden. Gleiches werde auch für den