Eine gesetzliche Regelung, wonach bereits auf Gemeindeebene Sammelstellen zu planen sind, existiert demgegenüber nicht. Präzisierend hält das Abfallreglement der Gemeinde vom 24. November 2011 fest, dass Siedlungsabfälle aus Haushaltungen den gemeindeeigenen Sammelstellen übergeben werden müssen (§ 6 Abs. 3 AR). Gemäss den vom Gemeinderat am 1. Januar 2013 erlassenen Vollzugsvorschriften bietet die Gemeinde unter anderem für Glas, Aluminium und Weissblech dezentrale Sammelstellen an. 8.3