Aus den Akten geht ferner hervor, dass der anwaltlich vertretenen Bauherrschaft mangelnde Kooperationsbereitschaft oder Fristversäumnisse, die allenfalls eine härtere Gangart begründen könnten, nicht vorzuwerfen sind. Die Kosten für die Erstellung einer Stützmauer dürften sich auf rund Fr. 50'000.– belaufen. Dass die Bauherrschaft solche Zusatzkosten – zusätzlich zu den Mehrkosten von Fr. 70'000.– für die Baugrubensicherung – nicht problemlos auf sich nehmen kann, ist ohne Weiteres verständlich. Ihr Interesse, ein weiteres Büro zu konsultieren und nach wirtschaftlicheren Lösungsvarianten zu suchen, ist entsprechend zu schützen.