Auf die handschriftliche Notiz der kommunalen Bauverwaltung über diese Besprechung kann abgestellt werden, auch wenn die Notiz keine Unterschrift trägt. Eine weitere Abklärung der Frage der Hangstabilität durch die CSD Ingenieure AG erübrigt sich so zum jetzigen Zeitpunkt. Festzuhalten ist, dass die temporäre Baugrubensicherung auch für die nähere Zukunft eine genügende Hangstabilität garantiert und eine besondere Dringlichkeit für eine definitive Hangsicherung nicht beseht.