Am 15. Januar 2016 stellte die Bauherrschaft allerdings den Antrag, ihr die Frist für die Einreichung des Baugesuchs für die permanente Hangsicherung "um drei Monate, mithin bis am Dienstag, 17. Mai 2016 zu erstrecken", dies mit der Begründung, dass sie eine zusätzliche Stellungnahme eines weiteren Ingenieurbüros einholen und die Frage klären wolle, ob die Hangsicherung nicht weniger massiv und kostengünstiger als gemäss den vorliegenden Lösungsskizzen erfolgen könne.