Aufgrund von Reklamationen der Nachbarschaft von 2014 und 2015 hat die Vorinstanz (Bauverwaltung) am 29. September 2015 eine Einigungsverhandlung durchgeführt und als Beschluss festgehalten, dass die Bauherrschaft für die definitive Baugrubensicherung bis 15. Januar 2016 ein Baugesuch einzureichen hat. Ferner hat sie festgestellt, dass die Bauherrschaft in weiteren Punkten von der Baubewilligung abgewichen ist. Entsprechend hat sie die Bauherrschaft angehalten, auch diese Abweichungen als Projektänderung in das Baugesuch zu integrieren;