In der Baubewilligung vom 12. Oktober 2011 ist der Bauherrschaft wegen der vorgesehenen starken Eingriffe in das gewachsene Terrain zur Auflage gemacht worden, vor Baubeginn ein geologisches Gutachten ausarbeiten zu lassen und der Vorinstanz einzureichen. Ein solches Gutachten hat die Bauherrschaft offenbar nicht in Auftrag gegeben, hat aber von Anfang an die CSD Ingenieure AG beigezogen und sie mit den Ingenieurarbeiten und der Bauleitung betreffend die Baugrubensicherung beauftragt. Auf Anraten der CSD Ingenieure AG ist denn auch zur temporären Baugrubensicherung eine Nagelwand erstellt worden.