Analoges muss auch für eine entsprechende Rechtsverweigerungsbeschwerde gemäss § 40 Abs. 4 VRPG gelten, denn bei ihr wird lediglich auf das Vorliegen eines Anfechtungsobjekts verzichtet (oder dann von der Fiktion ausgegangen, dass das unrechtmässige «Nichtverfügen» auch eine Verfügung ist), nicht aber auf das Erfordernis des Rechtsschutzinteresses. Stichworte: Rechtsverweigerung; nachträgliches Baubewilligungsverfahren