Rechtsgleichheit bei Nutzungsplänen Im Raumplanungsrecht verlangt das Gleichheitsprinzip, dass sich die Planung auf vernünftige, sachliche Gründe stützen kann. Ein Anspruch, in Zusammenhang mit dem Erlass einer Zonenordnung gleich wie alle anderen Grundeigentümer behandelt zu werden, besteht nicht. Sachverhalt kein