2. Quartierrichtpläne -geben darüber Aufschluss, wie Bauten auf einer Parzelle angeordnet werden können, so dass die Ausnützungsziffer erreicht wird; -zeigen, wie die Erschliessung von benachbarten Parzellen koordiniert erfolgen kann, damit die Überbaubarkeit aller Parzellen gewährleistet ist; -orientieren über die Grundsätze zum Ortsbild- und Landschaftsschutz. (...)