Die Abweichung von der gemäss Richtlinie empfohlenen Maximalneigung ist, unter Berücksichtigung der gefahrenen Höchstgeschwindigkeit, deutlich geringer. Die Strasse liegt mit einer Neigung von bis zu 15,9 % zwar über den Gewohnten, was die Anforderungen an die Eigenverantwortung an die Benützer der Strasse erhöht, jedoch nicht deren Bewilligungsfähigkeit ausschliesst. Stichworte: Privatstrasse; Erschliessung