5.2. Die Breite der geplanten Strasse beträgt 3.20 m bis 3.50 m, das Bankett mindestens 30 cm. Ausweichstellen sollen durch örtliche Verbreiterungen im Bereich der künftigen Wohnhäuser geschaffen werden. Gemäss dem Vertreter der Abteilung Verkehr des BVU anlässlich der vorinstanzlichen Augenscheinsverhandlung sind die Geometrieanforderungen der Strasse erfüllt.