3.3. Die Strasse soll in der Bauzone realisiert werden. Das Erstellen einer Strasse ist trotz Hanglage technisch möglich. Dies wurde vom Vertreter der Abteilung Verkehr des BVU anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Augenscheinsverhandlung bestätigt. Die Beschwerdeführerin vertritt denn auch nicht die gegenteilige Ansicht, sondern fordert unter Berufung auf allgemeine Ziele und Grundsätze der Raumplanung, die Zugangsvariante vorzuziehen. Diese Auffassung geht fehl. Raumplanerische Grundsätze stehen einer relativ kleinräumigen Erschliessungsmassnahme wie der vorliegenden - eine Privatstrasse soll zwei Parzellen und sechs Wohneinheiten erschliessen - nicht entgegen.