Es hat, gerade was die Verkaufsflächen angeht, derart stark präjudizielle Wirkung, dass die vorgesehene Änderung von § 10 Abs. 2 BNO klar fragwürdig erschiene, ja (wohl) sogar obsolet würde. Zu erwähnen ist weiter, dass ein entsprechend positiver Entscheid in der Sache schon nach der geltenden Bestimmung zweifelhaft wäre. 4.5