Weiter beabsichtigt die Gemeinde die Aufnahme von detaillierten, allenfalls parzellenscharfen Verteilungsregeln (zulässige Verkaufsfläche pro Parzelle), wobei einer möglichen Erweiterung bestehender Betriebe Rechnung getragen werden soll. Damit will sie verhindern, dass ein einzelner Grundeigentümer die im fraglichen Gebiet noch "vakanten" Verkaufsflächen vollumfänglich beansprucht. 4.4