Dies führte einerseits zu einer Duldung grösserer Lärmimmissionen seitens des Kieswerks, andererseits könnten in der Wohn- und Gewerbezone 3-geschossig (WG3) gegenüber den Gebäuden der Fahrstrasse Nr. 14 und 16 lärmigere Betriebe erstellt werden, was wiederum eine Verschlechterung der Wohnqualität für diese Gebäude infolge höherer Lärmimmissionen bedeuten würde. Eine Aufstufung würde zudem Sanierungsmassnahmen des Kieswerkes bezüglich Lärm erschweren.