Wie bereits erwähnt, ist nur für das dem Kieswerk am direktesten gegenüberliegende Gebäude eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte zumindest teilweise festgestellt worden. Eine Aufstufung sämtlicher Gebäude der ersten Bautiefe entlang der Stauseestrasse würde den Immissionsschutz dieser Gebäude gegen Lärm vermindern. Dies führte einerseits zu einer Duldung grösserer Lärmimmissionen seitens des Kieswerks, andererseits könnten in der Wohn- und Gewerbezone 3-geschossig (WG3) gegenüber den Gebäuden der Fahrstrasse Nr. 14 und 16 lärmigere Betriebe erstellt werden, was wiederum eine Verschlechterung der Wohnqualität für diese Gebäude infolge höherer Lärmimmissionen bedeuten würde.