Planerischer Stufenbau Planerischer Stufenbau: Bauten, welche aufgrund ihres Ausmasses und ihrer Auswirkungen auf die Nutzungsordnung so gewichtig sind, dass sie nur in einem Nutzungsplan angemessen erfasst werden, können nicht mit einer blosse Ausnahmebewilligungen für zulässig erklärt werden. Sachverhalt kein