In dieser Zeit wurden auch die Grundlagen erarbeitet und die Leitideen und Grundsätze der Planung festgelegt. h der ersten grossrätlichen Genehmigung vom 13. November 1979, die mit der Auflage erteilt wurde, das Baugebiet sei um 28,7 ha zu reduzieren, war das RPG noch gar nicht in Kraft. Das zweite grossrätliche Genehmigungsverfahren im Jahre 1985 hatte nicht die ganze Planung zum Inhalt, sondern beschränkte sich nur auf die Kontrolle, ob die Gemeinde die Beschlüsse des Grossen Rates vom 13. November 1979 vollzogen hatte. Entscheid des Regierungsrats (Art. Nr. 291) vom 09.02.1994 in Sachen Einsprache G.F. AG, F. AG, H.I. AG, und J.W., Seite 9, Erw. 2 b. cc.