Die Anpassung an die planungsrechtlichen Grundsätze des RPG (insbesondere an Art. 15 RPG) geht im konkreten Fall dem privaten Interesse der Grundeigentümer an der Beständigkeit des Planes eindeutig vor. Daran mag auch der Umstand nichts zu ändern, dass der Grosse Rat dem zur Zeit rechtskräftigen Zonenplan erst im Jahre 1985 die definitive Genehmigung erteilt hat. Die Gemeinde hat in den späten 60er Jahren mit der Ausarbeitung des Planes begonnen. In dieser Zeit wurden auch die Grundlagen erarbeitet und die Leitideen und Grundsätze der Planung festgelegt.