Analog zu Erlassen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens lässt sich der Wert eines Sondernutzungsplans für das planende Gemeinwesen daher kaum in Geld ausdrücken. Das Verwaltungsgericht ist deshalb mehrheitlich der Ansicht, dass ein Abstellen auf die blossen Planungskosten den Wert, den das vorliegende Streitobjekt für das planende Gemeinwesen aufweist, nicht adäquat zum Ausdruck bringt. Die Planungskosten spielen im Rahmen einer Sondernutzungsplanung für ein Gemeinwesen regelmässig nur eine untergeordnete Nebenrolle.