Planbeschwerde Streitwert: Im Sondernutzungsplanverfahren stehen für Beschwerdeführende, deren Liegenschaften nicht unmittelbar im Planungsperimeter gelegen sind, nicht vermögenswerte Anliegen auf dem Spiel. Sachverhalt Der Gemeinderat legte einen Gestaltungsplan mit Sondernutzungsvorschriften öffentlich auf. Dagegen erhob ein benachbarter Grundeigentümer (ausserhalb des Perimeters), vertreten durch einen Rechtsanwalt, Verwaltungsbeschwerde an den Regierungsrat, der auf die Beschwerde nicht eintrat. Dagegen erhob er Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Die einzige Grundeigentümerin innerhalb des Perimeters beteiligte sich nicht an den Verfahren.