Die Sondernutzungsplanung umfasst den Erschliessungsplan und den Gestaltungsplan mit Sondernutzungsvorschriften (§§ 16 und 17 BauG) und regelt weiterführende, den allgemeinen Nutzungsplänen (vgl. § 15 BauG) untergeordnete raumwirksame Tätigkeiten. Diese Pläne dienen in ihrer Funktion der Sicherstellung einer zweckmässigen Erschliessung oder Überbauung und regeln die zulässige Nutzung des Bodens und Grundeigentums (vgl. § 16 Abs. 1 BauG und Art. 14 Abs. 1 RPG).