Die Gemeindeversammlung von Zufikon hat bei Einreichung der Beschwerde am 7. Oktober 1995 noch keinen Beschluss über die erwähnte Planvorlage (Nutzungsplan Siedlung samt Ergänzungsplan Objekt- und Volumenschutz, Teiländerungen Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung) gefasst. Gemäss Auskunft der Gemeindekanzlei wurde diese Vorlage der Gemeindeversammlung am 7. Dezember 1995 zur Beschlussfassung vorgelegt und ohne Aenderungen genehmigt. Die Referendumsfrist lief am 17. Januar 1996 unbenutzt ab. Die amtliche Publikation des Beschlusses gemäss § 26 Abs. 1 BauG steht noch aus. Die Beschwerdefrist hat damit noch nicht begonnen.