Die Beachtung der Abstandsvorschriften gemäss den FAT- Richtlinien stellt sicher, dass bei ordentlich geführtem Betrieb mit übermässigen oder lästigen (Geruchs-)Immissionen nicht zu rechnen ist. Somit erübrigt sich eine weitergehende Prüfung. Was die Insekten – namentlich Fliegen und Bremen – angeht, die eine Pferdehaltung herbeilockt, stellen die vorsorglichen Massnahmen einen genügenden Schutz dar, dass diese Kleinlebewesen nicht zur Plage werden. Stichwörter: Geruchsimmissionen, Immissionen (siehe Geruchsimmissionen), Tierhaltung, Pferdehaltung (siehe Tierhaltung), Zonenkonformität