Die Mulde für den Mist halte sie stets geschlossen. Die Beschwerdeführerin ist dabei zu behaften, die Anlage (Boxen und Auslauf) wenigstens zweimal täglich zu misten, die Mulde für den Mist wenn immer möglich geschlossen zu halten und eine geruchshindernde Einstreu zu verwenden. Weitere Massnahmen, die im Rahmen der Vorsorge zu verfügen wären, sind nicht auszumachen.