Nach den Darlegungen des Gemeinderats ist somit das Halten von drei Pferden, um die es hier geht, in der Wohnzone W2 als zonenkonform zu betrachten. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die fachliche Beurteilung des Bundes zur Frage, wie viele Pferde in einer Wohnzone gehalten werden dürfen. Er führt aus, dass – je nach zugelassenen Aktivitäten und Immissionen – "realistischerweise … die Zahl etwa bei drei bis vier Pferden liegen" dürfe (Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Wegleitung "Pferd und Raumplanung", aktualisierte Version 2011 [kurz: Wegleitung Bund], S. 19; siehe auch AGVE 2003, S. 230).