Rechnung zu tragen ist. Mit einem solchen Zuschlag sind auch die Eingaben vom 25. Juni 2004 und vom 26. August 2004 zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit dem Gesuch um aufschiebende Wirkung bzw. vorzeitigen Baubeginn stehen. … Die drei zusätzlichen Eingaben rechtfertigen einen Zuschlag von insgesamt 20% gemäss § 6 Abs. 3 AnwT.