AnwT ebenfalls Platz finden. Die Beschwerdegegnerin kann daher nicht den Maximalbetrag von Fr. 14'740.-- für sich beanspruchen. Im konkreten Fall wird eine Grundentschädigung von Fr. 12'000.-- der Bedeutung und Schwierigkeit des Falles, die im Bearbeitungsaufwand zum Ausdruck kommt, gerecht.