nen. Wegen der Anbindung des Streitwerts an die Bausumme kann bei grossen Bauvorhaben auch im Baubewilligungsverfahren ein Kostenrisiko entstehen, das die Ausübung des Verbandsbeschwerderechts erschwert. Nicht nur ein schwer abschätzbares, sondern auch ein bekannt hohes Kostenrisiko ist geeignet, die Rechtsverfolgung in unzulässiger Weise zu –2–