1. 1.1 Am 22. Dezember 2008 entschied das Bundesgericht über die Höhe der Parteientschädigung in einem Planungsverfahren, an dem ebenfalls der VCS als Umweltverband beteiligt war (1C_381/2008). Das Bundesgericht hielt in diesem Entscheid fest, den ideellen Organisationen, die öffentliche Interessen des Umweltschutzes wahrnähmen, solle der Rechtsweg nicht durch prohibitive finanzielle Prozessrisiken verwehrt werden. Dies bedeute aber nicht, dass die ideellen Organisationen einen Anspruch hätten, generell erheblich tiefere Parteientschädigungen zu entrichten als Private.