Bei der Beurteilung des Ortsbildes ist vom überschaubaren Rahmen auszugehen. Auf der nordöstlichen Seite der Mitteldorfstrasse befinden sich auf beiden Seiten der Liegenschaft des Beschwerdeführers mit Wohnhäusern überbaute Parzellen. Insbesondere fällt der grosszügige Freiraum, in welchem die Doppelgarage projektiert ist, zwischen der Parzelle Nr. 431 des Beschwerdeführers und der östlich angrenzenden Parzelle Nr. 432 auf. Dadurch ist ein freier Blick auf die dahinterliegenden Rebberge möglich. Auf der südwestlichen Seite der Mitteldorfstrasse befinden sich im östlichen Teil ein Quartierladen und das Restaurant Schwanen.