"(1) In der Kernzone soll das bestehende Ortsbild erhalten bleiben. Neu- und Umbauten haben sich dem bestehenden Ortsbild anzupassen. Bei Neubauten sind in der Regel max. 2 Vollgeschosse zulässig. (...) (6) Die Bauten müssen sich in Bezug auf kubische Erscheinung, Stellung, Gliederung der Fassaden, Dachform und Dachneigung, nach aussen in Erscheinung tretenden Materialien und Farbgebung so in das Dorf einfügen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht. Die Fenster sollen in der Regel hochrechtwinklig sein oder Fenstergruppen in hochrechtwinkliger Anordnung."