Dies hat zur Folge, dass sie im Vergleich mit den anderen Zonen erhöhten Anforderungen betreffend Erscheinungsbild der Bauten genügen muss (vgl. detaillierte Regelung in § 49). Gemäss dieser grundsätzlich unterschiedlichen Stellung der Kernzone gegenüber den anderen Zonen ist die Vorschrift betreffend Dachform und Dachneigung auch aus materieller Sicht auszulegen.