Der Begründung des gemeinderätlichen Entscheides ist zu entnehmen, dass für die Abweisung des Baugesuches nicht die konkrete Beeinträchtigung des Ortsbildes durch die Plakatwände massgebend war, sondern vielmehr der Umstand, dass der Gemeinderat das erträgliche Mass an Plakaten und Werbung in der Gemeinde als erreicht betrachtet und insbesondere an der Hauptstrasse keine Werbetafel bewilligen will.