Nutzungsplanverfahren; akzessorische Normenkontrolle – Die Behörde ist nicht verpflichtet, im Nutzungsplanverfahren mögliche Betroffene persönlich anzuschreiben. – Anfechtung eines Nutzungsplans im Anwendungsfall (akzessorische Normenkontrolle) Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 22. März 2013 (BVURA.12.845) Aus den Erwägungen