Im weiteren kann es durch die Nähe des Menschen und seiner Haustiere auch im geplanten Naturschutzgebiet selbst - dies wohl vor allem in seinem westlichen Teil - zu Beeinträchtigungen kommen. Andererseits darf nicht übersehen werden, dass die geplante Abgrenzung von Baugebiet und Naturschutzbereich das Resultat einer Interessenabwägung der Gemeinde O. ist, die zwischen dem privaten Interesse an Überbauungsmöglichkeiten und dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des bisherigen Zustandes des B.-berges vorgenommen wurde. Eine gewisse periphere Beeinträchtigung der geplanten Naturschutzzone im Sinne einer Pufferfunktion wurde dabei bewusst in Kauf genommen.