cc) Das vom Beschwerdeverfahren betroffene Gebiet des B.-berges hängt, wie in den obenstehenden Erwägungen bereits dargestellt wurde, mit der als Naturschutzgebiet vorgesehenen Fläche von der Struktur her zusammen. Durch die geplante Erschliessung findet somit unbestreitbar eine Reduktion des bestehenden Lebensraumes freilebender Tiere und der natürlichen Pflanzenwelt statt. Im Bereiche der Erschliessung wird der Bestand und die Vernetzung von Lebensräumen auch bei optimaler Ausgestaltung der folgenden Wohnüberbauung erschwert und teilweise zerstört.