Zur Frage der erwünschten Bauzonenreduktion wies der am Augenschein anwesende Fachbeamte darauf hin, dass man von seiten des Kantons aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten bei der zweiten Vorprüfung der Nutzungsplanung Kulturland darauf verzichtet habe, konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Aufgrund der Einstufung des Gebietes als von lokalem Naturschutzinteresse und der Möglichkeit anderweitiger Reduktionen der Bauzone werde kein unmittelbarer Handlungsbedarf aus kantonaler Sicht gesehen.