Im Hinblick auf mögliche Auszonungen wurde am Augenschein aber auch vermerkt, dass einzig beim B.-berg die Möglichkeit bestehe, aus naturschützerischen Überlegungen Auszonierungen vorzunehmen. Zur Frage der erwünschten Bauzonenreduktion wies der am Augenschein anwesende Fachbeamte darauf hin, dass man von seiten des Kantons aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten bei der zweiten Vorprüfung der Nutzungsplanung Kulturland darauf verzichtet habe, konkrete Vorschläge zu unterbreiten.