bb) Aus Sicht des Kantons beurteilt die Abteilung Raumplanung des Baudepartementes die Situation so, dass die Auffassung des Gemeinderates, es habe im Baugebiet von O. genügend andere Flächen, um die als notwendig erachteten Reduktionen der Baugebietsfläche vorzunehmen, zutreffen. Im Hinblick auf mögliche Auszonungen wurde am Augenschein aber auch vermerkt, dass einzig beim B.-berg die Möglichkeit bestehe, aus naturschützerischen Überlegungen Auszonierungen vorzunehmen.