Es ist folglich der erklärte Wille des Gemeinderates, den vom jetzigen Erschliessungsprojekt betroffenen Teil des B.-berges nicht aus dem Baugebiet herauszunehmen. Dies wird auch damit begründet, dass das Naturschutzgebiet sich eher in Richtung Osten öffnen soll, wo auf den angrenzenden Parzellen eine landwirtschaftlich extensive Nutzung geplant und zum Teil auch bereits betrieben wird, wie dies nach Aussage des Experten der Abteilung Umweltschutz des Baudepartementes auch in der vorgesehenen Naturschutzzone denkbar ist.