aa) Die Gemeinde O. beabsichtigt offenbar im Zusammenhang mit der Nutzungsplanung Kulturland auch Korrekturen der Baugebietsgrösse vorzunehmen. Dieser Wille äussert sich insbesondere im Bereich des B.-berges, wo aus ungefähr 20'700 m2 bisherigen Baulandes eine Naturschutzzone geschaffen werden soll. Wie seitens der Gemeindevertreter unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wurde, soll in dieser Fläche jedoch auch eine allfällige Pufferzone zum Baugebiet inbegriffen sein. Es ist folglich der erklärte Wille des Gemeinderates, den vom jetzigen Erschliessungsprojekt betroffenen Teil des B.-berges nicht aus dem Baugebiet herauszunehmen.