Der Raum als Ganzes diene einerseits dem Gartenrotschwanz als Brutgebiet und beherberge andererseits aufgrund seiner Charakteristik auch Zaun- und Waldeidechsen, Blindschleichen und Laufkäferarten. In bezug auf die Gesamtfläche des Raumes hielt er fest, dass die einzelnen Elemente, wie beispielsweise die vom Erschliessungsvorhaben betroffene Weide, für sich allein betrachtet nicht schutzwürdig seien. Die Bedeutung resultiere erst aus dem Zusammenhang des Ganzen. Bezüglich der Typologie und des Wertes der Landschaft vertrat er die Auffassung, dass sich eine wesentliche Änderung in den letzten Jahren grundsätzlich nicht ergeben habe.