Der Vertreter des Beschwerdeführers wies allerdings am Augenschein darauf hin, dass gewisse Pflanzen auf eine Magerwiese hindeuteten. Die Existenz entsprechender Pflanzen wurde durch die Beschwerdegegnerin als Folge eines gerichtlich aufgezwungenen, seit längerem bestehenden Düngeund Weideverbotes bezeichnet. Der beigezogene Experte der Abteilung Landschaft und Gewässer der Beschwerdeinstanz wies den Bereich B.-berg/Esel, anlässlich seiner Beurteilung in bezug auf die Schutzwürdigkeit, der Kategorie "lokale Bedeutung" zu. Er stellte fest, dass der östliche B.-berg durch eine typologische Kulturlandschaft gekennzeichnet sei, die früher weitherum verbreitet gewesen sei.