aa) Den Ausgangspunkt für die Beurteilung der Frage der Ueberprüfungsmöglichkeit der bestehenden Planung bildet die geltende Nutzungsordnung. Das Erschliessungsprojekt befindet sich, wie bereits erwähnt, gemäss Zonenplan in der Wohnzone 1 zweiter Etappe von O.. Der aktuelle Zonenplan wurde am 30. April 1981 von der Gemeinde beschlossen und am 26. März 1985 genehmigt. Bei der vorzunehmenden Überprüfung der geltenden Nutzungsplanung auf Konformität mit dem zur Zeit massgeblichen Raumplanungsrecht ergibt sich somit, dass der geltende Zonenplan erst nach Inkrafttreten der heutigen Raumplanungsordnung genehmigt wurde. Im weiteren ergibt sich aus Art.